Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1066
BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2012,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2012 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2012,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2012,1066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch das Gericht ohne ärztliche Stellungnahme als rechtsgrundsätzliche Frage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Eine ausreichende Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    a) Eine Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (bzw. eines der anderen in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte) aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt jedoch den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Damit legt die Beschwerde weder eine Verletzung des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Grundsatzes des fairen Verfahrens, der nur eingreift, soweit keine speziellere verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 - juris Rn. 116 m.w.N.), noch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Der Kläger hätte dementsprechend, um eine Verletzung dieses Grundsatzes darzutun, schlüssig darlegen müssen, dass sein Vorbringen vom Berufungsgericht entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 5 B 53.09 - juris; BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Der Kläger hätte dementsprechend, um eine Verletzung dieses Grundsatzes darzutun, schlüssig darlegen müssen, dass sein Vorbringen vom Berufungsgericht entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 5 B 53.09 - juris; BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteil vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ; Beschlüsse vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05- juris Rn. 6 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 5 B 40.06

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteil vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ; Beschlüsse vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05- juris Rn. 6 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem

  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines

  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 85.05
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, welche Maßstäbe im Einzelnen anzulegen sind, um unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bzw. effektiven Rechtsschutzes von einem Verfahrensmangel auszugehen, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zwingt (vgl. bezüglich des Grundsatzes des fairen Verfahrens etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 31 sowie Beschlüsse vom 3. März 2008 - 8 B 95.07 - ZOV 2008, 109 f.; vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 11 und vom 17. Juni 2016 - 2 B 101.15 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, auszugleichen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, auszugleichen (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 27. Januar 2012 - BVerwG 5 B 2.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 7.23

    Präklusion wegen Versäumung der Klagebegründungsfrist

    Ihm kommt insbesondere dort eine eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung zu, wo keine spezielleren Verfahrensgarantien greifen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 - juris Rn. 33 und vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 8.23

    Ausrichtung der Auslegung und Anwendung von prozessualen Präklusionsvorschriften

    Ihm kommt insbesondere dort eine eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung zu, wo keine spezielleren Verfahrensgarantien greifen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 - juris Rn. 33 und vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.12.2014 - 10 B 47.14
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 21; Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265, vom 27. Januar 2012 - BVerwG 5 B 2.12 - juris Rn. 12 und vom 31. Juli 2014 - BVerwG 2 B 20.14 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 6 N 74.15

    Nachbarstreit; Hotel; Anbau; Aufhebung der Baugenehmigung; Einvernehmen der

    Anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn sich dem Gericht aus seiner maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen, was mit der Aufklärungsrüge substantiiert darzulegen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht